Setzen Staatsanwaltschaften Untersuchungs- als Beugehaft ein?
Autor: Horst Schulte | abgelegt in Gesellschaft, Medien | am 23-03-2008
Nicht erst, nachdem Klaus Zumwinkel von der Staatsanwaltschaft sozusagen coram publico in die Mangel genommen wurde, wurden Vorwürfe von Rechtsanwälten laut, manche Staatsanwaltschaften gingen teilweise mit rigorosen Methoden, insbesondere prominente Mandanten vor. Dabei wurde sogar unterstellt, dass dieses Vorgehen ganz bewusst durch die Staatsanwaltschaften gewählt würde, um die Betroffenen auf diese Art leichter zu einem „Deal“ zu bewegen.
Inwieweit die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft juristisch wie moralisch kritisch bewertet werden muss, vermag ich natürlich nicht zu beurteilen. Mein Mitleid hält sich in Grenzen. Wenn sich die Mandanten nämlich -und davon ist in einer Umfrage zu diesem Thema ausdrücklich die Rede- die besten Strafverteidiger dieses Landes leisten können, dann werden sie, mithilfe dieser Elite unter den Anwälten ganz gewiss Mittel und Wege finden, sich aus der Bredouille herauszumanövrieren. Da bin ich ziemlich sicher. Dies wiederum spricht entweder dafür, dass ich doch ein Produkt dieser Neidgesellschaft bin oder, was vielleicht auch nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, ich habe da meine einschlägigen Erfahrungen machen dürfen.
Deutschlands führende Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht werfen den Staatsanwälten rigorose Ermittlungsmethoden vor. Das ergab eine repräsentative Umfrage der Beratungsgesellschaft Wilmes Kommunikation unten den 70 besten Strafverteidigern aus 34 Kanzleien, die der juristische Fachverlag JUVE ermittelt hat. An der Befragung haben 21 Anwälte (dies entspricht einer Quote von 30 Prozent) aus 20 Kanzleien (dies entspricht einer Quote von 59 Prozent) teilgenommen. (Wilmes Kommunikation)
Hier das gesamte Ergebnis der Umfrage der Firma Wilmes Kommunikation als PDF.










