Autor Horst Schulte · 19-03-2008 · Tags: Abmahnung, Abmahnwahn, Bundestag, Gerichte, Gesellschaft, Gesetze, Justiz, Justizministerium, Parlament, Politik, Rechtsanwälte, Urheberrecht, Zypries
Aus zahlreichen an das Bundesministerium der Justiz gerichteten Schreiben ist mir aber bewusst, dass das Rechtsmittel der Abmahnung zum Teil missbräuchlich eingesetzt wird. Auf diese Entwicklung hat die Bundesregierung reagiert und in den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums eine Vorschrift aufgenommen, die die verschiedenen Interessen einer ausgewogenen Lösung zuführt und die Verbraucher vor überhöhten Abmahnkosten schützt. Danach ist vorgesehen, dass die Kosten der erstmaligen Abmahnung einer Urheberrechtsverletzung auf 50.- Euro begrenzt werden, wenn sich die Verletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs zugetragen hat und es sich um einen einfach gelagerten Fall mit nur unerheblicher Rechtsverletzung handelt. Der Regierungsentwurf wurde am 24. Januar 2007 durch das Kabinett beschlossen und wird derzeit im Deutschen Bundestag beraten.Die Abgeordneten haben die Summe allerdings auf 100.-€ hochgesetzt. Die zweite und dritte Lesung ist für den 11. April 2008 vorgesehen.
(Hervorhebung durch mich)
Hier die vollständigen Beiträge (von Frau Zypries) auf Abgeordnetenwatch. Unbedingt lesen!
Wie hoch ist nochmal der Anteil der Rechtsanwälte in unseren Parlamenten? Bis diese klitzekleine Änderung, die durch andere Nebenbedingungen im Gesetz fast nichts ändern wird, wirklich einmal durch ist, werden noch Monate, wenn nicht Jahre vergehen. Man kann sich halt nicht so richtig auf eine Minimierung des eigenen Einkommens verständigen. Dafür kann man auch Verständnis haben. Ich habe es nicht!















Das Elend ist dabei, dass die Herren Abgeordneten nicht einmal wissen, worüber sie da entscheiden. Ich war im letzten Jahr bei meinem Abgeordneten, der im zuständigen Rechtsausschuss sitzt. Über die Abmahnpraxis im Internet wusste er bzw. sein Assi nichts und hatte ganz kugelrunde Augen, als ich ihm von Frau K. und ihren Brötchenfotos und der damit verbundenen Geldschneiderei berichtete. Die Leute sind so weltfern. Ein reines Trauerspiel.
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[…] Wie berichtet wird, will der Bundestag auf Vorlage des Bundesjustizministeriums eine Änderung der des Gesetzes zur Sicherung der Rechte an geistigem Eigentum in Kürze beschließen. Die verbindliche Standard-Pauschale für erstmalige Abmahnungen soll hierbei auf mindestens 100 Euro festgesetzt werden. Was wie eine Verbesserung aussieht, entpuppt sich bei näherem Hinsehen aber voraussichtlich als gewaltige Mogelpackung. “Erstmalige Abmahnungen” machen nämlich das Hauptgeschäft der Abmahngeier aus, die eigentlich schon aus standesrechtlichen Gründen aus der Anwaltskammer ausgeschlossen werden müssten, parasitieren sie doch gewissermaßen bei Rechteverletzer und Rechteinhaber gleichmäßig und sind die einzigen Profiteure in diesem Geschäft. In der Regel werden stark überhöhte Pauschalen in Rechnung gestellt, gegen die man allerdings eine gewisse Gegenwehr leisten kann, wie wir bereits berichteten. Mit der Gesetzesnovellierung wird voraussichtlich der Nachweisvorbehalt durch Zwangskosten ersetzt, d.h. der Abmahner kann ohne Risiko direkt einen Titel auf seine Kostenpauschale durchsetzen. (Mindestens) 100 Euro scheinen zwar nicht viel, sind aber für 2-3 Briefe, in die nur eine Adresse eingesetzt werden muss, ein respaktabler Stundenlohn und könnten nicht wenige arbeits- und mandantenlose Anwälte veranlassen, auf den zug aufzuspringen und neue Abmahnorgien einzuleiten. […]
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Ich halte das für eine Verschlechterung des status quo. Begründungung siehe hier.
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